Studienbeitrag
Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen kann die KFU von allen Studierenden, die die Mindeststudiendauer ihres aktuellen Studiums oder Studienabschnitts um mehr als zwei Semester überschritten haben, einen Studienbeitrag einheben.
Studierende mit einem im Behindertenpass eingetragenen Grad der Behinderung von 50% und darüber können vom Studienbeitrag befreit werden. Auf Ihrer UGONLINE-Visitenkarte finden Sie dazu einen Link "Erlass und Rückzahlung des Studienbeitrages". Dort haben Sie die Möglichkeit direkt einen Antrag zu stellen und eine Kopie Ihres Behindertenpasses hochzuladen.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte im Zentrum Integriert Studieren.