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Präsenzprüfungen am ZIS ab 26.04.2021

Mittwoch, 21.04.2021

Liebe Studierende,

ab dem 26.04.2021 ist das Vorweisen eines Nachweises Voraussetzung, um an Präsenzprüfungen teilnehmen zu können. Dies gilt auch für Prüfungen, die am Zentrum Integriert Studieren in Präsenz abgehalten werden.

Folgende Schriftstücke sind als Nachweis gültig:

  • Bestätigung über einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden)
  • Bestätigung über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)
  • Nachweis einer überstandenen Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid aufgrund einer Erkrankung)
  • Antikörper-Nachweis (nicht älter als drei Monate)

Die Prüfung kann bei einem fehlenden Nachweis nicht abgelegt werden, auch sogenannte „Wohnzimmertests“ sind als Nachweis nicht ausreichend.

Assistenzpersonen sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen, sofern sich Assistent*innen nur zum Erledigen der Assistenz kurzfristig im Uni-Gebäude aufhalten.
Die Wartezeit während der Prüfung darf nicht in den Räumlichkeiten des ZIS verbracht werden.

Bitte beachtet, dass trotz Vorlage einer der oben genannten Nachweise nach wie vor eine FFP2 Maske verpflichtend zu tragen ist!

 Diese Verordnung ist bis 30.09.2021 gültig, nähere Infos sind im Mitteilungsblatt zu finden: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2020-21/26.c/pdf/

Bleibt gesund und bis bald!

Das ZIS-Team

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