Gleichberechtigte Prüfungsteilnahme
Studierende mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie die Prüfung in der vorgesehenen Form aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können und die Anforderungen durch die abweichende Prüfungsmethode nicht verändert werden (UG 2002, §59). Dies gilt für Zulassungs-/Aufnahmeprüfungen zu einem Studium ebenso wie für Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen.
Aufgabe des ZIS ist es hierbei, diese Prüfungsadaptionen mit Lehrenden und Studierenden zu koordinieren und beiden Parteien beratend zur Seite zu stehen. Bei Bedarf können adaptierte Prüfungen in unserem barrierefreien Prüfungsraum unter unserer Aufsicht abgelegt werden.
Mögliche Adaptieren sind z.B.:
- ruhiger, barrierefrei erreichbarer Raum mit höhenverstellbarem Tisch
- Zeitzugaben und ggf. Pausen
- regelmäßige Zeitansagen
- barrierefreie Aufbereitung der Prüfungsunterlagen
- Verwendung eines Computers mit blinden-/sehbehindertenspezifischer Software
- Prüfungsunterlagen in Großdruck
- Diktieren der Antworten bei Mobilitätseinschränkungen
- …
Wenn Sie aufgrund einer andauernden Beeinträchtigung Bedarf an adaptierten Prüfungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat (zis.sekretariat(at)uni-graz.at) auf, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Dort wird Ihr konkreter Adaptionsbedarf für Prüfungen (und evtl. weitere Services unseres Zentrums) besprochen.
Prüfungsbekanntgabe
Bitte beachten Sie, dass zwischen Bekanntgabe der Prüfung am ZIS und dem Prüfungstermin mindestens zwei Wochen liegen müssen, um eine reibungslose Organisation gewährleisten zu können.
Die Bekanntgabe der Prüfungen erfolgt über unsere Sharepoint-Seite. Sollten Sie Probleme bei der Eingabe haben, melden Sie sich bitte unter zis.technik(at)uni-graz.at
WICHTIG: Die Bekanntgabe einer Prüfung beim ZIS ersetzt NICHT die Anmeldung zu dieser in UGOnline! Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich auf UGO korrekt zur Prüfung angemeldet haben.