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Studienbeiträge im Wintersemester 2013/14

Donnerstag, 01.08.2013

Auch für das kommende Wintersemester gilt die Regelung, dass ab einer Studiendauer von mehr als zwei Semestern über der Mindeststudiendauer des aktuellen Studiums oder Studienabschnitts Studienbeiträge fällig werden. Informationen dazu finden Studierende auf ihrer UGO-ONLINE-Visitenkarte unter „Studienbeitragsstatus“.

Studierende mit einem im Behindertenpass eingetragenen Grad der Behinderung von 50% und mehr können bei der Studien- und Prüfungsabteilung einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen. Für Studierende, die diese Einstufung nicht besitzen, aber eine gravierende gesundheitliche Beeinträchtigung und geringes Einkommen nachweisen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages im Zentrum Integriert Studieren zu stellen siehe  Angebot/Studienbeitrag

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